Allgemeine Geschäftsbedingungen
Regelungen für fotografische Aufträge, Bildbearbeitung, Nutzungsrechte, Workshops, Gutscheine und weitere vereinbarte fotografische Leistungen.
Direktkontakt: 0172 3516804
E-Mail: michael.schalansky@email.de
I. Geltungsbereich und Grundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Fotograf Michael Schalansky, Michael Schalansky, und seinen Auftraggebern über fotografische Leistungen, Bildbearbeitung, Reproduktionsfotografie, digitale oder körperliche Fotoprodukte, Workshops, Fotokurse, Fotowalks, Gutscheine und die Einräumung von Nutzungsrechten, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Auftraggeber können Verbraucher oder Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie Vereine, Organisationen, öffentliche Einrichtungen oder sonstige juristische Personen sein.
(3) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere konkrete Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen und gesonderte Vereinbarungen über Nutzungsrechte, gehen diesen AGB vor.
(4) Gegenüber Unternehmern gelten entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nur, soweit ihre Geltung ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung dieser AGB.
II. Anfrage und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen, Preisen und Beispielen auf dieser Website dient der Information und stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(2) Das Kontaktformular der Website dient ausschließlich zur Übermittlung einer unverbindlichen Anfrage. Durch das Absenden des Kontaktformulars kommt kein Vertrag zustande.
(3) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein individuelles Angebot von Fotograf Michael Schalansky annimmt oder Fotograf Michael Schalansky ein Angebot des Auftraggebers annimmt. Die Annahme kann insbesondere per E-Mail oder auf einem anderen eindeutig vereinbarten Kommunikationsweg erfolgen.
(4) Soweit diese AGB Bestandteil des Vertrags werden sollen, werden sie dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zugänglich gemacht.
(5) Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden Bestandteil des Auftrags, wenn sie zwischen den Parteien vereinbart werden. Soweit dadurch zusätzliche Kosten entstehen, werden diese vor der zusätzlichen Leistung abgestimmt, soweit dies nach den Umständen möglich ist.
III. Leistungsumfang und fotografische Gestaltung
(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich in erster Linie aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
(2) Fotografische Leistungen beinhalten regelmäßig gestalterische und kreative Entscheidungen. Soweit keine konkreten Eigenschaften verbindlich vereinbart wurden, verbleibt Fotograf Michael Schalansky innerhalb des vereinbarten Auftragszwecks ein angemessener fotografischer und gestalterischer Spielraum.
(3) Beispielbilder, Portfolioaufnahmen und frühere Arbeiten dienen der Orientierung. Eine vollständige und identische Reproduktion eines früheren Bildes, eines bestimmten Lichtverlaufs, Wetters, Gesichtsausdrucks oder anderer nicht vollständig steuerbarer Umstände ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und tatsächlich umsetzbar ist.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, trifft Fotograf Michael Schalansky die fachliche Auswahl der für die Übergabe geeigneten Aufnahmen. Ein Anspruch auf Übergabe sämtlicher entstandener Aufnahmen besteht nicht.
(5) RAW-Dateien, unbearbeitete Aufnahmen, Auswahlgalerien, Kontaktbögen, Ebenendateien, Projektdateien, Presets, Zwischenstände und sonstige Arbeitsdateien gehören nur dann zum geschuldeten Leistungsumfang, wenn ihre Übergabe ausdrücklich vereinbart wurde.
(6) Anzahl, Dateiformat, Auflösung, Art der Bearbeitung, Übergabeform und Lieferzeit richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
IV. Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Preis, dem angenommenen Angebot oder einer ausdrücklich vereinbarten Preisliste.
(2) Fotograf Michael Schalansky ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen.
(3) Zusätzliche Leistungen und projektbezogene Kosten, beispielsweise besondere Requisiten, gesondert vereinbarte Studiomieten, Modelkosten, Versandkosten oder zusätzlich beauftragte Bearbeitungen, werden nur berechnet, wenn sie vereinbart wurden oder ein gesetzlicher Anspruch auf Ersatz besteht.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit im Angebot, Vertrag oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist vereinbart oder angegeben ist. Für den Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Soweit Nutzungsrechte eingeräumt werden, erfolgt deren Einräumung grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(6) Körperliche Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Fotograf Michael Schalansky, soweit ein Eigentumsvorbehalt nach Art des jeweiligen Vertrags rechtlich zulässig ist.
V. Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die für den jeweiligen Auftrag vereinbarten und erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Produkte, Vorlagen, Freigaben und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Bei Aufnahmen an einer vom Auftraggeber bestimmten Location sorgt der Auftraggeber in seinem Verantwortungsbereich dafür, dass vereinbarte Zugänge und erforderliche organisatorische Genehmigungen vorliegen.
(3) Bei Produktfotografie sollen die zu fotografierenden Produkte, soweit nichts anderes vereinbart wurde, vollständig und in einem für die Aufnahme geeigneten Zustand zur Verfügung gestellt werden. Besondere Eigenschaften, empfindliche Materialien, verdeckte Beschädigungen oder spezielle Anforderungen an die Handhabung sind Fotograf Michael Schalansky vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
(4) Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die durch vom Auftraggeber zu vertretende fehlende Mitwirkung oder nachträglich beauftragte Änderungen entstehen, können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich vergütet werden.
(5) Gesetzliche Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
VI. Termine, Absagen und Verschiebungen durch den Auftraggeber
(1) Ein Termin ist verbindlich, sobald er zwischen den Parteien vereinbart beziehungsweise von Fotograf Michael Schalansky bestätigt wurde.
(2) Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Lösungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
(3) Sagt oder kündigt der Auftraggeber einen verbindlich vereinbarten Auftrag oder Termin, ohne dass hierfür ein gesetzliches oder vertraglich vereinbartes kostenfreies Lösungsrecht besteht, richten sich etwaige Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften und der rechtlichen Einordnung des jeweiligen Vertrags.
(4) Soweit Fotograf Michael Schalansky infolge einer vom Auftraggeber veranlassten Absage einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung oder Schadensersatz hat, werden ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen, die durch anderweitige Verwendung der frei gewordenen Arbeitszeit erzielt werden oder nach den gesetzlichen Vorschriften anzurechnen sind, berücksichtigt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Anspruch entstanden ist.
(5) Wird einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart, fallen für die reine Terminverschiebung grundsätzlich keine zusätzlichen Stornokosten an. Bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten Dritter können berechnet werden, soweit sie vom Auftraggeber zuvor vereinbart oder veranlasst wurden.
(6) Erscheint der Auftraggeber zu einem verbindlich vereinbarten Termin nicht und kann die vereinbarte Leistung deshalb nicht erbracht werden, gelten für mögliche Ansprüche dieselben Grundsätze wie bei einer vom Auftraggeber veranlassten Absage.
VII. Krankheit, Wetter und sonstige Leistungshindernisse
(1) Bei Outdoor-Shootings, Fotowalks und anderen wetterabhängigen Leistungen können Wetter, Lichtverhältnisse oder andere äußere Bedingungen Einfluss auf die Durchführung haben.
(2) Ist eine sachgerechte oder sichere Durchführung aufgrund nicht beherrschbarer äußerer Umstände nicht möglich oder nicht zumutbar, stimmen die Parteien nach Möglichkeit einen Ersatztermin, eine geeignete Alternative oder eine Anpassung des Ablaufs ab.
(3) Kann Fotograf Michael Schalansky einen vereinbarten Termin aus wichtigem Grund, beispielsweise wegen Krankheit, Unfall oder eines sonstigen von ihm nicht vermeidbaren Leistungshindernisses, nicht wahrnehmen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
(4) Ist eine Nachholung nicht möglich oder für den Auftraggeber unzumutbar, werden bereits gezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet, soweit kein gesetzlicher Anspruch auf eine andere Abwicklung besteht.
(5) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB.
VIII. Lieferung, Abnahme und Mängelrechte
(1) Art und Zeitpunkt der Übergabe von Bilddateien, Ausdrucken oder sonstigen Arbeitsergebnissen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
(2) Für Mängel und die Rechte des Auftraggebers bei nicht vertragsgemäßer Leistung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare technische Fehler oder Abweichungen von ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften möglichst zeitnah mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch eine verspätete Mitteilung nicht eingeschränkt.
(4) Eine ausschließlich subjektive Abweichung vom persönlichen Geschmack stellt für sich allein keinen Mangel dar, wenn die ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften eingehalten wurden und die Leistung dem vereinbarten fotografischen Auftrag entspricht.
(5) Farb- oder Helligkeitsabweichungen, die ausschließlich durch nicht kalibrierte Displays, fremde Druckdienstleister oder vom Auftraggeber gewählte Ausgabegeräte entstehen, begründen keinen Mangel der korrekt gelieferten Bilddatei. Für von Fotograf Michael Schalansky selbst geschuldete Druckprodukte bleiben die gesetzlichen Mängelrechte unberührt.
(6) Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten von Kaufleuten bleiben unberührt, soweit sie im jeweiligen Vertragsverhältnis anwendbar sind.
IX. Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Urheber- und Leistungsschutzrechte an den von Fotograf Michael Schalansky hergestellten Fotografien und sonstigen geschützten Arbeitsergebnissen verbleiben bei Fotograf Michael Schalansky, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
(2) Der Auftraggeber erhält die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Umfang, Nutzungsarten, räumliche und zeitliche Reichweite sowie eine etwaige Ausschließlichkeit richten sich vorrangig nach der individuellen Vereinbarung.
(3) Privatkunden erhalten, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für private Zwecke. Hierzu gehören insbesondere private Ausdrucke, die Weitergabe im privaten Familien- und Freundeskreis sowie die Veröffentlichung auf persönlichen, nicht geschäftlich genutzten Social-Media-Profilen, soweit dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden.
(4) Eine gewerbliche, geschäftliche, werbliche, redaktionelle, institutionelle, politische oder vereinsbezogene Nutzung durch Privatkunden ist von der privaten Nutzung nicht umfasst, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Bei Unternehmen, Selbstständigen, Vereinen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen bestimmt sich der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte nach dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Soweit der Umfang nicht ausdrücklich vollständig bezeichnet wurde, richtet er sich nach dem vereinbarten Vertragszweck.
(6) Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte ist nur zulässig, soweit sie vom vereinbarten Nutzungsrecht oder Vertragszweck umfasst ist oder Fotograf Michael Schalansky zugestimmt hat.
(7) Technisch notwendige Größenanpassungen und Formatbeschnitte für eine erlaubte Nutzung sind zulässig, soweit der Charakter des Bildes dadurch nicht wesentlich verändert wird. Darüber hinausgehende Bearbeitungen, Montagen, Verfremdungen oder Manipulationen bedürfen der Zustimmung, soweit sie nicht bereits vom eingeräumten Nutzungsrecht umfasst sind.
(8) Soweit nicht anders vereinbart, werden Nutzungsrechte erst mit vollständiger Zahlung der dafür vereinbarten Vergütung eingeräumt.
(9) Bei geschäftlichen oder öffentlichen Veröffentlichungen ist eine Urheberbenennung mit „Foto: Michael Schalansky“ vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart wurde und eine Benennung nach Art und Form der Nutzung technisch möglich und zumutbar ist.
(10) RAW-Dateien, unbearbeitete Aufnahmen, Auswahlbilder und sonstige Arbeitsdateien sind nicht Gegenstand einer Nutzungsrechtseinräumung, sofern ihre Übergabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(11) Die Nutzung über den eingeräumten Umfang hinaus bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung. Gesetzliche Ansprüche bei einer unberechtigten Nutzung bleiben unberührt.
X. Personenaufnahmen und Eigenwerbung
(1) Die Beauftragung einer fotografischen Leistung führt nicht automatisch zu einer Erlaubnis für Fotograf Michael Schalansky, Personenbilder zu eigenen Werbezwecken zu veröffentlichen.
(2) Eine Veröffentlichung von Kunden- oder Personenaufnahmen durch Fotograf Michael Schalansky für Website, Portfolio, Social Media, Drucksachen, Ausstellungen oder sonstige Eigenwerbung erfolgt nur, wenn hierfür eine erforderliche Einwilligung, eine andere gesetzliche Grundlage oder eine entsprechende individuelle Vereinbarung besteht.
(3) Soweit der Auftraggeber die Teilnahme weiterer Personen organisiert, sorgt er in seinem Verantwortungsbereich dafür, dass diese über den Fototermin und dessen Zweck informiert sind und erforderliche organisatorische Zustimmungen vorliegen.
(4) Bei Minderjährigen werden erforderliche Zustimmungen der gesetzlichen Vertreter berücksichtigt. Die konkreten gesetzlichen Voraussetzungen richten sich nach Art und Zweck der jeweiligen Aufnahme und Nutzung.
(5) Gesetzliche Pflichten und Verantwortlichkeiten von Fotograf Michael Schalansky werden durch Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nicht ausgeschlossen.
XI. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter
(1) Übergibt der Auftraggeber Fotograf Michael Schalansky Bilder, Logos, Texte, Designs, Marken, Grafiken, Vorlagen oder sonstige Inhalte zur Verwendung oder Bearbeitung, muss er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügen.
(2) Der Auftraggeber informiert Fotograf Michael Schalansky über bekannte Einschränkungen, Lizenzbedingungen oder Vorgaben, die bei der Bearbeitung oder Veröffentlichung berücksichtigt werden müssen.
(3) Verletzt der Auftraggeber schuldhaft Rechte Dritter durch Inhalte oder Anweisungen, die aus seinem Verantwortungsbereich stammen, haftet er für daraus entstehende Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Fotograf Michael Schalansky ist nicht verpflichtet, Aufträge oder Bearbeitungen auszuführen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass hierdurch Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt würden.
XII. Produktfotografie und überlassene Gegenstände
(1) Bei Produktfotografie werden Art der Aufnahmen, gewünschte Perspektiven, Umfang, Bearbeitung und Nutzungszweck möglichst vor Produktionsbeginn abgestimmt.
(2) Der Auftraggeber weist vor der Bearbeitung oder Aufnahme auf besondere Empfindlichkeiten, hohe Werte, Sicherheitsrisiken, verdeckte Beschädigungen oder besondere Vorgaben zur Handhabung der überlassenen Gegenstände hin.
(3) Fotograf Michael Schalansky behandelt überlassene Gegenstände mit der im jeweiligen Auftrag erforderlichen Sorgfalt.
(4) Versand, Rücksendung, Verpackung und gegebenenfalls Versicherung überlassener Gegenstände richten sich nach der individuellen Vereinbarung. Für die Gefahrtragung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Versand- oder Rücksendekosten trägt die Partei, die dies im jeweiligen Auftrag übernommen hat. Fehlt eine Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Regelungen.
(6) Für Verlust oder Beschädigung gelten die gesetzlichen Vorschriften und die Haftungsregelungen dieser AGB.
XIII. Workshops, Fotokurse und Fotowalks
(1) Inhalt, Dauer, Teilnehmerzahl und Schwerpunkte eines Workshops, Fotokurses, Fotowalks oder Einzelcoachings richten sich nach der jeweiligen Buchung oder individuellen Vereinbarung.
(2) Inhalte können an Kenntnisstand, praktische Situation, Licht, Wetter und örtliche Bedingungen angepasst werden, soweit der wesentliche Charakter des gebuchten Angebots erhalten bleibt.
(3) Soweit Teilnehmer eigene Kameras, Objektive, Computer oder sonstige Ausrüstung verwenden, sind sie grundsätzlich selbst für deren Funktionsfähigkeit, ausreichende Akkus, Speichermedien und sichere Handhabung verantwortlich.
(4) Ein bestimmter persönlicher Lernerfolg kann nicht garantiert werden, da dieser auch von Kenntnisstand, Mitarbeit, Übung und individuellen Voraussetzungen des Teilnehmers abhängt. Geschuldet ist die vereinbarte Durchführung des Workshops oder Coachings.
(5) Für Terminabsagen und Terminverschiebungen durch den Teilnehmer gelten die Regelungen unter Abschnitt VI sowie zwingende gesetzliche Rechte.
(6) Muss Fotograf Michael Schalansky einen Termin absagen oder kann ein wetterabhängiger Termin nicht sinnvoll durchgeführt werden, gelten die Regelungen unter Abschnitt VII.
XIV. Gutscheine
(1) Umfang und Wert eines Gutscheins ergeben sich aus den Angaben auf dem jeweiligen Gutschein oder der zugehörigen Vereinbarung.
(2) Wertgutscheine werden mit ihrem ausgewiesenen Geldwert auf die bei Einlösung vereinbarte Leistung angerechnet.
(3) Wurde ein Gutschein ausdrücklich für eine konkret bezeichnete Leistung erworben und nicht lediglich als Wertgutschein ausgestellt, richtet sich der Leistungsumfang nach der Gutscheinbeschreibung.
(4) Gutscheine können grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden. Die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Verjährungsbeginn vorliegen.
(5) Reicht der Wert eines Wertgutscheins für die gewünschte Leistung nicht aus, kann der Differenzbetrag vom Auftraggeber ausgeglichen werden.
(6) Ein verbleibendes Restguthaben eines Wertgutscheins bleibt innerhalb der maßgeblichen Gültigkeits- beziehungsweise Verjährungsfrist erhalten.
(7) Eine Barauszahlung ist nicht geschuldet, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich ein Anspruch hierauf aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergibt.
(8) Gutscheine sind übertragbar, soweit sie nicht ausdrücklich personenbezogen ausgestellt wurden oder die Art der vereinbarten Leistung einer Übertragung entgegensteht.
(9) Bei Verlust eines Gutscheins oder Gutscheincodes kann vor einer Ersatzleistung ein geeigneter Nachweis über Erwerb und noch vorhandenes Guthaben verlangt werden.
(10) Kann eine konkret vereinbarte Gutscheinleistung dauerhaft nicht mehr erbracht werden, bleiben die gesetzlichen Rechte des Gutscheininhabers unberührt.
XV. Bildbearbeitung, Retusche und KI-gestützte Werkzeuge
(1) Auswahl, grundlegende Farb- und Tonwertkorrekturen, Beschnitt und eine zum jeweiligen Auftrag passende fotografische Nachbearbeitung können Bestandteil der vereinbarten Leistung sein.
(2) Umfangreiche Retuschen, Freisteller, Beauty-Retuschen, Montagen, Composings, aufwendige Manipulationen oder generative Bildveränderungen sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden.
(3) Fotograf Michael Schalansky kann bei der Bildbearbeitung softwarebasierte Automatisierungen und KI-gestützte Funktionen als technische Werkzeuge einsetzen, soweit dies mit dem vereinbarten Auftrag und den datenschutzrechtlichen Anforderungen vereinbar ist.
(4) Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen externen technischen Dienstleister erforderlich wäre, erfolgt diese nur im Rahmen der hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
(5) Die Verwendung der an den Auftraggeber gelieferten Bilder zum Training, zur Entwicklung oder Verbesserung von KI-Modellen, Bildgeneratoren oder vergleichbaren Datensätzen ist nicht Bestandteil der üblicherweise eingeräumten Nutzungsrechte und bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
(6) Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.
XVI. Haftung
(1) Fotograf Michael Schalansky haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit hierfür gesetzlich gehaftet wird.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Fotograf Michael Schalansky für sonstige Schäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände sowie eine ausdrücklich übernommene Garantie bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
(4) Für Umstände außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs, insbesondere Sperrungen einer Location, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Einrichtungen Dritter oder nicht beeinflussbare Wetterereignisse, haftet Fotograf Michael Schalansky nur, soweit hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften eine Verantwortlichkeit besteht.
(5) Für technische Veränderungen, Komprimierungen oder Darstellungsabweichungen, die nach ordnungsgemäßer Übergabe ausschließlich durch soziale Netzwerke, Plattformen, fremde Druckdienstleister oder Systeme Dritter verursacht werden, besteht keine Haftung von Fotograf Michael Schalansky, soweit ihn hieran kein Verschulden trifft.
(6) Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers wegen eigener Pflichtverletzungen von Fotograf Michael Schalansky bleiben im Übrigen unberührt.
XVII. Bilddaten, Datensicherung und Archivierung
(1) Fotograf Michael Schalansky behandelt Bild- und Projektdaten mit angemessener Sorgfalt.
(2) Soweit keine Archivierung ausdrücklich vereinbart wurde, besteht nach ordnungsgemäßer Übergabe der vereinbarten Dateien keine Verpflichtung, Rohdaten, Projektdateien, Auswahlbilder oder fertige Bilddateien dauerhaft aufzubewahren.
(3) Eine freiwillige weitere Speicherung begründet keinen Anspruch des Auftraggebers auf dauerhafte Archivierung oder erneute Bereitstellung.
(4) Auftraggeber sollten nach Erhalt digitaler Dateien eigene Sicherungskopien erstellen.
(5) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und datenschutzrechtliche Löschpflichten bleiben unberührt.
XVIII. Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht und die Verarbeitung insbesondere für Anfrage, Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Kommunikation, Abrechnung, gesetzliche Pflichten oder berechtigte Interessen erforderlich ist.
(2) Informationen, die im Rahmen eines Auftrags bekannt werden, werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben behandelt.
(3) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
XIX. Widerrufsrecht von Verbrauchern
(1) Verbrauchern stehen bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu, soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
(2) Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, wird der Verbraucher hierüber gesondert informiert. Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung.
(3) Diese AGB schränken ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht nicht ein.
(4) Soll eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits während einer laufenden Widerrufsfrist beginnen, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen, soweit notwendig, gesondert eingeholt. Eine entsprechende Erklärung wird nicht allein durch die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt.
XX. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann der Geschäftssitz von Fotograf Michael Schalansky als Gerichtsstand vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt, soweit der Vertrag im Übrigen fortbestehen kann.
(5) Stand dieser AGB: August 2026.

